Sie möchten anspruchsvolle Kunden kompetent beraten? Sie sind selbstbewusst und trauen sich zu, mit wertvollen Waren und großen Mengen umzugehen?
Dann sind Sie richtig in der Ausbildung zur Kauffrau bzw. zum Kaufmann für Großhandelsmanagement, Fachrichtung Großhandel.
Im Landkreis Marburg-Biedenkopf sind alle Unternehmen, die Großhändler ausbilden, gleichzeitig Einzelhändler. Das heißt, Sie verkaufen an Handwerksbetriebe und Industrieunternehmen, aber auch an private Endkunden. Branchen sind insbesondere der Baustoffhandel, aber auch der Farben-, Elektro-, Sanitär-, Stoff- und Lebensmittelgroßhandel.
Die praktische Ausbildung erfolgt im Verkauf und im Büro sowie im Lager, wo das nötige warenkundliche Wissen erworben werden kann.
Bestandskontrolle im Lager
Der Beruf wurde zum 01.08.2020 neu geordnet. Die Berufsbezeichnung hat sich dadurch geändert:
bis 31.7.2020: Kauffrau/-mann im Groß- und Außenhandel, Fachrichtung Großhandel
ab 1.8.2020: Kauffrau/-mann für Groß- und Außenhandelsmanagement, Fachrichtung Großhandel
Mit der Neuordnung wurde die Ausbildung insbesondere um Inhalte im Bereich E-Commerce erweitert.
Im ersten Jahr der Berufsausbildung besteht die Möglichkeit, dass die Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln erstattet werden.
Dies gilt aber nur dann, wenn Sie für den Weg zur Berufsschule nicht das gleiche Ticket verwenden können wie auf dem Weg in den Ausbildungsbetrieb. Bewahren Sie Ihre Fahrscheine auf. Weitere Auskünfte und entsprechende Anträge erhalten Sie über Ihre Klassenleitung.
Die beiden wichtigsten Rechtsgrundlagen sind die Ausbildungsverordnung mit dem Ausbildungsrahmenplan, hier sind die Anforderungen an die betriebliche Ausbildung und die Prüfungen geregelt.
Der Rahmenlehrplan regelt den schulischen Teil der Ausbildung.
Diese Dokumente finden Sie unter:
www.bibb.de/tools/berufesuche/index.php/regulation/kaufmann_gross_und_aussenhandel_2006.pdf
www.kmk.org/fileadmin/pdf/Bildung/BeruflicheBildung/rlp/KaufmannGrossundAussen.pdf
Die Prüfung im Fach Großhandelsgeschäfte und die mündliche Prüfung haben gegenüber den beiden anderen Prüfungsfächern jeweils das doppelte Gewicht.
Die Kaufleute im Großhandel machen in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres eine schriftliche Zwischensprüfung.
Das Ergebnis wird nicht auf die Abschlussprüfung angerechnet.
Die Fächer der schriftlichen Abschlussprüfung sind: Großhandelsgeschäfte (180 Minuten, ungebunden, es muss selbstständig formuliert werden), Kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Organisation (90 Minuten, Multiple-Choice) und Wirtschafts- und Sozialkunde (90 Minuten, Multiple-Choice).
Zusätzlich gibt es eine mündliche Prüfung (fallbezogenes Fachgespräch).
Im allgemeinbildenden Lernbereich sind die Fächer Deutsch/Fremdsprache, Sport, Politik und Wirtschaft und Religion vorgesehen.
Die KSM legen Wert auf den Fremdsprachenunterricht, über zwei Schuljahre wird Englisch in niveaudifferenzierten Kursen unterrichtet.
Auch im Sportunterricht können in einem Kursband unterschiedliche Schwerpunkte gewählt werden.
Im beruflichen Lernbereich gibt es keine Fächer, sondern Lernfelder, zum Beispiel „Beschaffungsprozesse planen und Mitarbeiter führen“.
Lernfelder dauern ein Halbjahr oder ein Schuljahr. Die Endnoten aller Lernfelder gehen in das Abschlusszeugnis der Berufsschule ein.
Die Industrie- und Handelskammer beantwortet häufig auftretende Fragen, z.B. nach dem Ausbildungsnachweis (Berichtsheft), zur Verkürzung der Ausbildungszeit, zur Ausbildungsvergütung, zu Prüfungsterminen usw. auf folgender Seite:
https://www.ihk-kassel.de/beratung-service/ausbildung-und-weiterbildung/ausbildung/ausbildung-abc
Sie erhalten regelmäßig ein Zeugnis über ihre Leistungen in der Berufsschule und zwar: nach dem 1. Jahr, nach dem dritten, nach dem vierten und nach dem fünften Halbjahr.
Diese Zeugnisse enthalten auch Angaben über entschuldigte und unentschuldigte Fehlzeiten.
Am Ende der Ausbildung erhalten Sie ein Abschlusszeugnis der Berufsschule.
In diesem Zeugnis stehen die Noten aller Lernfelder und die Endnoten aller Fächer.
Außerdem enthält dieses Zeugnis eine Gesamtnote ihrer Leistungen in der Berufsschule.
Von der IHK erhalten Sie ein Prüfungszeugnis über ihre Leistungen in der Abschlussprüfung.
In Ihrem Ausbildungsvertrag steht ihre betriebliche Arbeitszeit.
Die Berufsschulzeit wird bei volljährigen und minderjährigen Auszubildenden wie folgt angerechnet:
Einmal in der Woche wird ein Berufsschultag mit mehr als 5 Unterrichtsstunden als voller Arbeitstag gerechnet.
Für die anderen Tage gilt:
Auf die Arbeitszeit angerechnet wird die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen.
Beispiel: Ein Unterrichtstag, der von 7:55 bis 15:00 Uhr geht, wird mit 7 Stunden und 5 Minuten angerechnet.
Wenn der Berufsschulunterricht vor neun Uhr beginnt, müssen Sie vor der Berufsschule nicht an die Arbeit.
Der Weg von Zuhause in die Schule bzw. der Weg vom Betrieb nach Hause zählt nicht zur Arbeitszeit. Wenn Sie volljährig sind und nach der Schule noch in den Betrieb müssen, wird die Wegzeit von der Schule zum Ausbildungsbetrieb zur Arbeitszeit hinzugerechnet (Urteil Bundesarbeitsgericht).
Berechnungsbeispiele für volljährige und minderjährige Auszubildende finden Sie auf den Seiten der IHK Kassel:
https://www.ihk-kassel.de/beratung-service/ausbildung-und-weiterbildung/ausbildung/ausbildung-abc
Im ersten Jahr der Berufsausbildung besteht die Möglichkeit, dass die Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln erstattet werden.
Dies gilt aber nur dann, wenn Sie für den Weg zur Berufsschule nicht das gleiche Ticket verwenden können wie auf dem Weg in den Ausbildungsbetrieb.
Weitere Auskünfte und entsprechende Anträge erhalten Sie über Ihre Klassenleitung.
Auf unserer Homepage können Sie unter dem Menüpunkt Downloads das Anmeldeformular herunterladen.
Normalerweise meldet der Ausbildungsbetrieb Sie an.
Beglaubigungen sind nur möglich, wenn es sich um Zeugnisse handelt, die von den KSM ausgestellt wurden.
Beantragen Sie solche Schulbescheinigungen im Sekretariat. Dort können Sie sich in eine Liste eintragen. Die Schulbescheinigung können Sie in der Regel am nächsten Werktag im Sekretariat abholen.
Rufen Sie morgens vor der ersten Stunde im Schulsekretariat an. Das Sekretariat wird Ihre(n) Klassenlehrer(in) über Ihr Fehlen informieren. Dies entbindet Sie jedoch nicht von Ihrer Verpflichtung, eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen.
Der Parkplatz auf dem Schulgelände ist für Lehrkräfte und Gäste vorgesehen. Eine Parkberechtigungskarte stellt das Schulsekretariat aus. Schülerinnen und Schüler mit Pkw parken auf dem Parkplatz vor dem Georg-Gaßmann-Stadion. Für gehbehinderte Schülerinnen und Schüler gibt es besonders ausgewiesene Parkflächen auf dem Schulgelände. Wenn Sie mit dem Fahrrad oder Motorrad zur Schule kommen, nutzen Sie ebenfalls die dafür vorgesehenen Bereiche auf dem Schulgelände. Auskunft erteilt Ihr(e) Klassenlehrer(in) oder das Schulsekretariat.
Eine Anfahrtbeschreibung zur Schule finden Sie unter dem Link „Anfahrt“.
Berufsgruppenkoordinatorin: Cornelia Reccius
Abteilungsleiterin: Anna Gewiese
Ausbildungsberater der IHK
Stefan Hesse für IHK Kassel-Marburg: hesse(at)kassel.ihk.de
Axel Bäcker für Biedenkopf: baecker(at)lahndill.ihk.de
KMK-Zertifikat Englisch
Die Auszubildenden im Großhandel erhalten 2 Jahre Englischunterricht in einem Umfang von 2 Wochenstunden in leistungsdifferenzierten Kursen. Wer möchte, kann die fachspezifischen Englischkenntnisse im Rahmen einer Prüfung zertifizieren lassen. Für Kaufleute im Großhandel werden zwei Prüfungsmöglichkeiten angeboten:
- KMK-Englisch kaufmännisch-verwaltend allgemein oder
- KMK-Englisch Großhandel/Logistik
Für beide Bereiche wird die prüfung in drei Niveaustufen angeboten: Waystage, Threshold, Vantage.
Ansprechpartner: joachim.fischer(at)ksm-mr.de
Internationaler Computerführerschein (ICDL)
Interessierte Schülerinnen und Schüler können den Internationalen Computerführerschein (ICDL) erwerben. Dabei handelt es sich um ein weltweit anerkanntes Zertifikat zum Nachweis der Kenntnisse in DV-Grundlagen, Word, Excel und Power-Point.
Ansprechpartner: roman.kriesten(at)ksm-mr.de
Auslandspraktikum
Ein Auslandspraktikum mit einer Dauer von einem bis zu drei Monaten ist möglich. Die Schule ermöglicht eine finanzielle Förderung im Rahmen des EU-Programms Erasmus+.
Beratung: marion.poeltl(at)ksm-mr.de
Highlights entstehen, wenn die Schülerinnen und Schüler an einem Strang ziehen und gemeinsam Aktivitäten auf die Beine stellen.
Das gab es schon:
- Teilnahme an den Fair-Trade-Tagen
- Teilnahme an Aktionstagen der Schule (Europatag, Suchtpräventionstag, Ernährungstag, Bewegungstag)
- Betriebsbesichtigungen
- Sportliche Aktivitäten (Kletterpark, Kanufahrt)
Schülerinnen und Schüler aus dem Großhandel haben schon in der Schulband mitgespielt, in der Schülervertretung mitgewirkt und sich am Filmwettbewerb „Meine Ausbildung“ beteiligt.