Sie suchen eine Ausbildung, die sowohl den Bereich der Medizin als auch den Bereich der Verwaltung abdeckt? Sie mögen ein abwechslungsreiches Aufgabengebiet, sind teamfähig und scheuen nicht den persönlichen Kontakt zu Menschen?
Als Medizinische Fachangestellte werden Sie zur Allroundkraft ausgebildet.
Sie assistieren bei Behandlungen und führen diagnostische und therapeutische Maßnahmen des Arztes durch. Darüber hinaus sind Praxis-, Notfall- und Präventionsmanagement von zentraler Bedeutung.
Medizinische Fachangestellte an den KSM –
ein Beruf mit Zukunft und langfristigen Berufsperspektiven.
Für volljährige und minderjährige Auszubildende gilt:
Einmal in der Woche: Ein Berufsschultag mit mehr als 5 Unterrichtsstunden wird als voller Arbeitstag auf die betriebliche Wochenarbeitszeit angerechnet.
Für den zweiten Berufsschultag wird die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen in der Berufsschule auf die Arbeitszeit angerechnet. Beispiel: Ein Unterrichtstag, der von 7:55 bis 13:05 Uhr dauert, wird mit 5 Stunden und 10 Minuten angerechnet.
Soweit in einer Kalenderwoche zwei lange Berufsschultage mit mehr als 5 Unterrichtsstunden liegen, kann die minderjährige Auszubildende wahlweise an einem dieser beiden Tage beschäftigt werden.
Die Wegezeiten von zu Hause zur Berufsschule bzw. zum Ausbildungsbetrieb werden nicht auf die Arbeitszeit angerechnet.
Volljährige Auszubildende können generell nach der Berufsschule in der Praxis beschäftigt werden. Die notwendigen Wegezeiten zwischen Berufsschule und Ausbildungsbetrieb gelten in diesem Fall als Arbeitszeit.
Des Weiteren dürfen Auszubildende nicht an einem vor 9.00 Uhr beginnenden Unterricht beschäftigt werden.
Im ersten Jahr der Berufsausbildung besteht die Möglichkeit, dass die Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln erstattet werden.
Dies gilt aber nur dann, wenn Sie für den Weg zur Berufsschule nicht das gleiche Ticket verwenden können wie auf dem Weg in den Ausbildungsbetrieb. Bewahren Sie Ihre Fahrscheine auf. Weitere Auskünfte und entsprechende Anträge erhalten Sie über Ihre Klassenleitung.
Auf unserer Homepage können Sie unter dem Menüpunkt „Downloads“ das Anmeldeformular herunterladen.
Normalerweise meldet der Ausbildungsbetrieb Sie an.
Umfassende Informationen zum Ausbildungsberuf der MFA finden Sie auf der Seite der Landesärztekammer Hessen. Hier werden auch häufig auftretende Fragen, z.B. nach dem Ausbildungsnachweis (Berichtsheft), zur Verkürzung der Ausbildungszeit, zur Ausbildungsvergütung, zu Prüfungsterminen usw. beantwortet.
Eine Verkürzung der Ausbildungszeit ist möglich, wenn folgende drei Voraussetzungen für die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung erfüllt sind:
1) Die Leistungen des Auszubildenden müssen während der gesamten Ausbildungszeit in den Lerngebieten des berufsbezogenen Unterrichts der Berufsschule mit mindestens 2,0 bewertet werden und
2) von dem Ausbildenden im Durchschnitt mit mindestens „gut“ beurteilt werden und
3) die Leistungen in der Zwischenprüfung müssen im Durchschnitt mindestens befriedigende Ergebnisse erbracht haben.
Die schriftliche Zwischenprüfung findet Ende März während des zweiten Ausbildungsjahres statt. Das Ergebnis wird nicht auf die Abschlussprüfung angerechnet. Wenn Sie die Abschlussprüfung vorzeitig ablegen möchten, müssen die Leistungen in der Zwischenprüfung im Durchschnitt mindestens befriedigende Ergebnisse erbracht haben.
Die Fächer der schriftlichen Abschlussprüfung sind: Behandlungsassistenz (120 Minuten, offene und Multiple-Choice Fragen), Betriebsorganisation und -verwaltung (120 Minuten, offene und Multiple-Choice Fragen) und Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten, Multiple-Choice Fragen).
Zusätzlich gibt es eine praktische Prüfung, die an der Carl-Oelemann-Schule in Bad Nauheim abgelegt wird. Dabei soll der Prüfling praxisbezogene Arbeitsabläufe simulieren, demonstrieren, dokumentieren und präsentieren. Anschließend erfolgt noch ein Fachgespräch.
Sie werden in der Arztpraxis oder Klinik und in der Berufsschule ausgebildet.
Zusätzlich findet einmal jährlich die einwöchige überbetriebliche Ausbildung in der Carl-Oelemann-Schule in Bad Nauheim statt. Die Lerninhalte der überbetrieblichen Ausbildung basieren auf dem Ausbildungsrahmenplan für die betriebliche Ausbildung. Die dort vermittelten Fachkenntnisse sind verbindlich für die Abschlussprüfung, Auch die Lerninhalte in der Berufsschule sind für die Abschlussprüfung verbindlich.
Die beiden wichtigsten Rechtsgrundlagen sind die Ausbildungsverordnung und der Rahmenlehrplan. In der Ausbildungsverordnung mit dem Ausbildungsrahmenplan sind die Anforderungen an die betriebliche Ausbildung und die Prüfungen geregelt. Der Rahmenlehrplan regelt den schulischen Teil der Ausbildung.
Diese Dokumente finden Sie unter:
https://www.laekh.de/mfa/berufsausbildung/vorschriften-und-vertraege
https://www.vmf-online.de/mfa/mfa-ausbildungsordnung
https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/Bildung/BeruflicheBildung/rlp/MedizinischerFA.pdf
Beglaubigungen sind nur möglich, wenn es sich um Zeugnisse handelt, die von den KSM ausgestellt wurden.
Beantragen Sie solche Schulbescheinigungen im Sekretariat. Dort können Sie sich in eine Liste eintragen. Die Schulbescheinigung können Sie in der Regel am nächsten Werktag im Sekretariat abholen.
Rufen Sie morgens vor der ersten Stunde im Schulsekretariat an. Das Sekretariat wird Ihre(n) Klassenlehrer(in) über Ihr Fehlen informieren. Dies entbindet Sie jedoch nicht von Ihrer Verpflichtung, eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen.
Der Parkplatz auf dem Schulgelände ist für Lehrkräfte und Gäste vorgesehen. Eine Parkberechtigungskarte stellt das Schulsekretariat aus. Schülerinnen und Schüler mit Pkw parken auf dem Parkplatz vor dem Georg-Gaßmann-Stadion. Für gehbehinderte Schülerinnen und Schüler gibt es besonders ausgewiesene Parkflächen auf dem Schulgelände. Wenn Sie mit dem Fahrrad oder Motorrad zur Schule kommen, nutzen Sie ebenfalls die dafür vorgesehenen Bereiche auf dem Schulgelände. Auskunft erteilt Ihr(e) Klassenlehrer(in) oder das Schulsekretariat.
Eine Anfahrtbeschreibung zur Schule finden Sie unter dem Link „Anfahrt“.
Berufsgruppenkoordinatorin: Elke.Eckert(at)ksm-mr.de
ab Schuljahr 2021/22: Melanie Weinhart-Widdrus(at)ksm-mr.de
Abteilungsleiterin: Brigitte.Seefeldt-Schmidt(at)ksm-mr.de
KMK-Zertifikat Englisch
Wer möchte, kann die fachspezifischen Englischkenntnisse im Rahmen einer Prüfung zertifizieren lassen. Die Prüfung KMK-Englisch Gesundheitsberufe wird in drei Niveaustufen angeboten: Waystage, Threshold, Vantage. Ansprechpartner ist Herr Joachim Fischer: Joachim.Fischer(at)ksm-mr.de
Europäischer Computerführerschein (ECDL)
Der Europäische Computerführerschein (ECDL) ist ein weltweit anerkanntes Zertifikat zum Nachweis der Kenntnisse in DV-Grundlagen, Word, Excel und Power-Point. Ansprechpartner: Roman.Kriesten(at)ksm-mr.de
Auslandspraktikum
Ein Auslandspraktikum mit einer Dauer von einem bis zu drei Monaten möglich. Die Schule ermöglicht eine finanzielle Förderung im Rahmen des EU-Programms Erasmus+. Beratung: Marion.Poeltl(at)ksm-mr.de
Highlights entstehen, wenn die Schülerinnen und Schüler an einem Strang ziehen und gemeinsam Aktivitäten auf die Beine stellen. Das gab es schon:
- Teilnahme an Aktionstagen der Schule (Bewegungstag, Verkehrssicherheitstag, Europatag)
- Sportliche Aktivitäten (Kletterpark, Kanufahrt)
- Betriebsbesichtigungen
- Prüfungsvorbereitungstreffen