Sie erhalten regelmäßig ein Zeugnis über ihre Leistungen in der Berufsschule und zwar: nach dem 1. Jahr, nach dem dritten, nach dem vierten und nach dem fünften Halbjahr.
Diese Zeugnisse enthalten auch Angaben über entschuldigte und unentschuldigte Fehlzeiten.
Am Ende der Ausbildung erhalten Sie ein Abschlusszeugnis der Berufsschule.
In diesem Zeugnis stehen die Noten aller Lernfelder und die Endnoten aller Fächer.
Außerdem enthält dieses Zeugnis eine Gesamtnote ihrer Leistungen in der Berufsschule.

Von der Rechtsanwaltskammer erhalten Sie ein Prüfungszeugnis über ihre Leistungen in der Abschlussprüfung.