Im ersten Jahr der Berufsausbildung besteht die Möglichkeit, dass die Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln erstattet werden.
Dies gilt aber nur dann, wenn Sie für den Weg zur Berufsschule nicht das gleiche Ticket verwenden können wie auf dem Weg in den Ausbildungsbetrieb. Bewahren Sie Ihre Fahrscheine auf. Weitere Auskünfte und entsprechende Anträge erhalten Sie über Ihre Klassenleitung.