In Ihrem Ausbildungsvertrag steht ihre betriebliche Arbeitszeit.
Die Berufsschulzeit wird bei volljährigen und minderjährigen Auszubildenden wie folgt angerechnet:

Einmal in der Woche wird ein Berufsschultag mit mehr als 5 Unterrichtsstunden als voller Arbeitstag gerechnet.
Für die anderen Tage gilt:
Auf die Arbeitszeit angerechnet wird die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen.
Beispiel: Ein Unterrichtstag, der von 7:55 bis 15:00 Uhr geht, wird mit 7 Stunden und 5 Minuten angerechnet.

Wenn der Berufsschulunterricht vor neun Uhr beginnt, müssen Sie vor der Berufsschule nicht an die Arbeit.

Der Weg von Zuhause in die Schule bzw. der Weg vom Betrieb nach Hause zählt nicht zur Arbeitszeit. Wenn Sie volljährig sind und nach der Schule noch in den Betrieb müssen, wird  die Wegzeit von der Schule zum Ausbildungsbetrieb zur Arbeitszeit hinzugerechnet (Urteil Bundesarbeitsgericht).

Berechnungsbeispiele für volljährige und minderjährige Auszubildende finden Sie auf den Seiten der IHK Kassel:
https://www.ihk-kassel.de/beratung-service/ausbildung-und-weiterbildung/ausbildung/ausbildung-abc