Eine Verkürzung der Ausbildungszeit ist möglich, wenn folgende drei Voraussetzungen für die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung erfüllt sind:
1) Die Leistungen des Auszubildenden müssen während der gesamten Ausbildungszeit in den Lerngebieten des berufsbezogenen Unterrichts der Berufsschule mit mindestens 2,0 bewertet werden und
2) von dem Ausbildenden im Durchschnitt mit mindestens „gut“ beurteilt werden und
3) die Leistungen in der Zwischenprüfung müssen im Durchschnitt mindestens befriedigende Ergebnisse erbracht haben.