Wie wird die Berufsschule auf die Arbeitszeit angerechnet?
Für volljährige und minderjährige Auszubildende gilt: Einmal in der Woche: Ein Berufsschultag mit mehr als 5 Unterrichtsstunden wird als voller Arbeitstag auf die betriebliche Wochenarbeitszeit angerechnet. Für den zweiten Berufsschultag wird die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen in der Berufsschule auf die Arbeitszeit angerechnet. Beispiel: Ein Unterrichtstag, der von 7:55 bis 13:05 Uhr dauert, wird [...]