Nur im ersten Jahr der der Berufsausbildung besteht die Möglichkeit, dass die Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln erstattet werden.
Dies gilt aber nur dann, wenn Sie nicht das gleiche Ticket für den Weg zur Berufsschule verwenden können wie auf dem Weg in den Ausbildungsbetrieb.
Weitere Auskünfte und entsprechende Anträge erhalten Sie über Ihre/-n Klassenlehrer/-in.