In Ihrem Ausbildungsvertrag steht ihre betriebliche Arbeitszeit.
Die Berufsschulzeit wird bei volljährigen Auszubildenden wie folgt angerechnet:
Die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen, also ein Unterrichtstag, der von 7:55 bis 15:00 Uhr geht, mit 8 Stunden und 5 Minuten.
Hinzugerechnet wird die Wegzeit von der Schule zur Kanzlei.
Der Weg von Zuhause in die Schule bzw. der Weg von der Kanzlei nach Hause zählt nicht zur Arbeitszeit.

Achtung: Angerechnet wird nur die Zeit in der Berufsschule, die parallel zur betrieblichen Arbeitszeit liegt.
Würde in dem obigen Beispiel die Arbeit in der Kanzlei normalerweise erst um 9 Uhr beginnen, wären nur 7 Stunden anzurechnen (von 9 bis 15:00 Uhr).
Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt § 9 Jugendarbeitsschutzgesetz.

Berechnungsbeispiele für volljährige und minderjährige Auszubildende finden Sie auf den Seiten der IHK Kassel:
https://www.ihk-kassel.de/beratung-service/ausbildung-und-weiterbildung/ausbildung/ausbildung-abc